Hausordnung zur Nutzung des GTZ (Golf-Trainings-Zentrums) des Saarländischen Golfverbandes
- In der Anlage herrscht absolutes Rauchverbot
- Das Betreten und Benutzen der Anlage ist lediglich mit Turnschuhen bzw. Golfschuhen mit Softspikes gestattet
- Der Pro ist verantwortlich für das Eintragen in die ausliegenden Anwesenheitsliste (Name des Pro, Anzahl der Spieler)
- Mitbringen und Verzehr von Speisen ist in der Anlage nicht gestattet
- Ein sorgfältiger und pfleglicher Umgang mit der Anlage wird vorausgesetzt (Entsorgung von Abfall in den bereitstehenden Behältern usw.)
Bei Auftreten von Problemen und/oder Beschädigungen wird der GV Saar umgehend durch den Pro unterrichtet.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der GV Saar einen Ausschluss des betreffenden Spielers von der weiteren Nutzung der Anlage vor.